Der Beschuldigte ist der leibliche Vater von C., lebte nach der Geburt in Nigeria aber nicht mit ihr zusammen, sondern lernte sie erst später kennen, als sie bereits fünf Jahre alt war. C. zog erst im Dezember 2016 im Alter von 16 Jahren auf Wunsch ihrer leiblichen Mutter zum Beschuldigten in die Schweiz. Dieser hatte rund zwei Jahre zuvor eine Schweizerin geheiratet und ist in die Schweiz gezogen. Im Tatzeitpunkt hat C. nur etwas Hochdeutsch, ansonsten Englisch gesprochen. Ihre Hauptbezugsperson war der Beschuldigte. Das Verhältnis zur Stiefmutter war schwierig, was denn auch erklärt, dass sie sich ihr während Jahren nicht anvertraut hatte.