So konnte C. denn auch nicht erklären, weshalb sie ihre Aussagen – wenn sie denn nicht stimmen würden – nur wegen ihrer Stiefmutter, D., gemacht habe (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 6 ff.). Gegen eine Instruktion bloss erfundener sexueller Handlungen durch die Stiefmutter spricht schliesslich auch der Tagebucheintrag vom 8. März 2020 (siehe dazu oben), in diesem Zeitpunkt die Stiefmutter von den sexuellen Handlungen aber noch gar nichts wusste, weil sich ihr C. erst später anvertraut hatte (zum späteren WhatsApp-Chat siehe unten). Das Motiv von C. für ihre Kehrtwendung vor Obergericht kann -8-