Der Tagebucheintrag endet mit einem verzweifelten Hilferuf an Gott (UA act. 397). Hinweise darauf, dass C. ihr Tagebuch angelogen haben könnte oder sie den Eintrag vom 8. März 2020 bloss im Hinblick auf eine spätere Anzeige verfasst hätte, liegen nicht vor. Im Gegenteil stimmt der Tagebucheintrag mit den Geschehnissen in diesem Zeitraum (siehe dazu unten) überein.