Mit dem gewonnenen Beweisergebnis im Einklang steht der Tagebucheintrag von C. vom 8. März 2020, in welchem sie in einem Zeitpunkt, als sie sich ihrer Stiefmutter noch nicht anvertraut hatte, niederschreibt, dass sie seit zwei Jahren Sex mit ihrem Vater habe und sie nicht wisse, wem sie sich anvertrauen solle. Der Umstand, dass ihr Vater wieder damit begonnen habe, den Geschlechtsverkehr mit ihr zu vollziehen, verletze sie. Sie wisse nicht, wem sie sich anvertrauen könne, da ihre Stiefmutter den Beschuldigten sehr lieben würde. Der Tagebucheintrag endet mit einem verzweifelten Hilferuf an Gott (UA act. 397).