Die Glaubhaftigkeit der Aussagen von C. zu den sexuellen Handlungen erleidet denn auch durch die Entstehungsgeschichte ihrer Aussagen keinen Abbruch. C. sagte aus, dass sie bereits unmittelbar nach dem ersten Vorfall im Jahre 2018, also zwei Jahre vor Anzeigeerstattung, ihrer Mutter in Nigeria davon erzählt hatte, da sie sich Sorgen gemacht habe, weil die Menstruation ausgeblieben sei (UA act. 446 und act. 469).