C. war im Tatzeitraum, zwischen März und Juli 2018, 17 Jahre alt. Die polizeilichen Einvernahmen fanden erst zwei Jahre später, im Frühjahr 2020, statt. Im Zeitpunkt der ersten Einvernahme war sie 19 Jahre alt. Die teilweise unvollständigen Antworten in Bezug auf das Herunterziehen der Unterhose, die Anzahl der analen sowie vaginalen Penetrationen und das Schmerzempfinden sind unter den vorliegenden Umständen nicht geeignet, die im Kerngehalt glaubhaften Aussagen von C., nämlich, dass es zu mindestens einer vaginalen und einer analen Penetration gekommen ist, die ihre ersten sexuellen Erfahrungen waren und die ihr teilweise Schmerzen bereitet hatten, zu erschüttern. Die von C. glaubhaft