Sprachbarriere und ihrer Persönlichkeit bzw. ihrem damit zusammenhängenden Aussageverhalten erklären. Sowohl in den Videoeinvernahmen als auch den Befragungen anlässlich der Berufungsverhandlung fielen die Antworten von C. äusserst wortkarg und zögerlich aus. Selbst in Bezug auf Vorfälle, welche nicht in Zusammenhang mit den sexuellen Handlungen mit dem Beschuldigten stehen, gab C. nur auf konkretes und gezieltes Nachfragen hin knappe Antworten. Zudem wurden anlässlich der verschiedenen Einvernahmen auch jeweils andere Fragestellungen formuliert, die teilweise sehr spezifisch erfolgten, woraufhin auch die Aussagen von C. immer detailreicher ausfielen.