Hingegen erscheint ihre erstmals anlässlich der Berufungsverhandlung gemachte Aussage, sie habe alles erfunden bzw. es sei nie zu Sex mit ihrem Vater gekommen, als nicht glaubhaft (siehe dazu unten). Vielmehr hat das Obergericht unter Berücksichtigung ihrer Lebensgeschichte, ihrer Persönlichkeit und ihres Aussageverhaltens, wovon sich das Obergericht anlässlich der Berufungsverhandlung und aufgrund der Videoeinvernahmen im Untersuchungsverfahren ein eigenes Bild hat machen können, sowie auch aufgrund der Tagebucheinträge, der WhatsApp Nachrichten zwischen ihr und ihrer Stiefmutter, der E-Mail ihrer leiblichen Mutter und des Handyvideos (siehe dazu im Einzelnen unten) keine Zweifel