C. hat die zur Anklage erhobenen und vorliegend noch zu beurteilenden sexuellen Übergriffe, die vor ihrem 18. Geburtstag stattfanden während des gesamten Untersuchungsverfahrens, insgesamt schlüssig und nachvollziehbar geschildert. Auch vor Vorinstanz hat sie ausgeführt, dass es mehrmals zu Sex mit dem Beschuldigten gekommen sei. Hingegen erscheint ihre erstmals anlässlich der Berufungsverhandlung gemachte Aussage, sie habe alles erfunden bzw. es sei nie zu Sex mit ihrem Vater gekommen, als nicht glaubhaft (siehe dazu unten).