3.2. Die dem Beschuldigten vorgeworfenen sexuellen Handlungen zum Nachteil von C. sollen sich vor ihrem 18. Geburtstag zugetragen haben. Im Laufe des Strafverfahrens wurde C. am 20. März 2020 anlässlich der Anzeigeerstattung von der Polizei (UA act. 412 ff.) sowie am 2. April 2020 (UA act. 428 ff.), am 2. Juli 2020 (UA act. 484 ff.) und am 23. Juli 2020 (UA act. 466 ff.) von der Staatsanwaltschaft als Auskunftsperson befragt, wobei von letzteren Einvernahmen Videoaufzeichnungen vorliegen. Zudem wurde sie an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 7. Juli 2021 nochmals einvernommen (Protokoll der vorinstanzlichen Verhandlung). Die Vorinstanz hat ihre Aussagen zusammengefasst.