1.2. Mit Urteil vom 7. Juli 2021 sprach das Bezirksgericht Baden den Beschuldigten vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit einer abhängigen Person bezüglich eines Vorfalles gemäss Anklageziffer 1.1 frei. Sie sprach ihn jedoch in den weiteren Anklagepunkten wegen sexueller Handlungen mit einer abhängigen Person und mehrfachen Inzests schuldig und verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren bei einem zu vollziehenden Anteil von einem und einem bedingten Anteil von zwei Jahren. 2. 2.1. Mit Berufungserklärung vom 1. April 2022 beantragte der Beschuldigte, er sei in allen Anklagepunkten freizusprechen.