Die Entschädigungsfrage folgt grundsätzlich den gleichen Regeln wie der Kostenentscheid (vgl. Art. 429 Abs. 1 und Art. 436 StPO; Urteil des Bundesgerichts 6B_601/2019 vom 31. Oktober 2019 E. 3.2). Der Verteidiger hat die Kostennote anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Zofingen eingereicht. Da der Verteidiger beim vorinstanzlichen Verfahren sowohl die Beschuldigte als auch deren Ehemann vertreten hat, umfasst die Honorarnote die Aufwände für beide Parteien.