6. Die Beschuldigte trägt ihre eigenen Kosten selber." 4. Mit Eingabe vom 16. September 2021 meldete die Beschuldigte rechtzeitig Berufung an. 5. Mit Schreiben vom 28. März 2022 reichte die Beschuldigte ihre Berufungserklärung ein und stellte folgende Anträge: "1. In Gutheissung der Berufung sei die Beschuldigte von Schuld und Strafe freizusprechen. 2. Die Gerichts- und Verteidigungskosten vor erster Instanz seien auf die Staatskasse zu nehmen. 3. Die Anklagegebühr sei auf die Staatskasse zu nehmen.