2. 2.1. [in Rechtskraft erwachsen] Die Forderung des Privatklägers (A.) wird auf den Zivilweg verwiesen. 2.2. [in Rechtskraft erwachsen] Auf die Forderung des Privatklägers A. nach einer Parteientschädigung wird nicht eingetreten. 3. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. der Anklagegebühr) werden auf die Staatskasse genommen. 4. Die Gerichtskasse Zofingen wird angewiesen, dem Beschuldigten den Vertretungsaufwand vor Vorinstanz mit Fr. 1'900.00 (inkl. Auslagen und MWST) zu entschädigen. 5. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen.