4. Mit Eingabe vom 16. September 2021 meldete der Beschuldigte rechtzeitig Berufung an. 5. Mit Schreiben vom 28. März 2022 reichte der Beschuldigte seine Berufungserklärung ein und stellte folgende Anträge: "1. In Gutheissung der Berufung sei der Beschuldigte von Schuld und Strafe freizusprechen. 2. Die Gerichts- und Verteidigungskosten vor erster Instanz seien auf die Staatskasse zu nehmen. 3. Die Anklagegebühr sei auf die Staatskasse zu nehmen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Staatskasse." -4-