nuten, inkl. Hauptverhandlung gerundet auf 8 Stunden. Dieser Aufwand erscheint angemessen. Zuzüglich der Auslagen von Fr. 62.00 und 7.7% MWST (ausmachend 135.52) ergibt sich damit ein Betrag von Fr. 1'957.50. Von diesem Betrag ist dem Beschuldigten ein Drittel, somit Fr. 652.50 zu ersetzen.