Im Zuge der nachfolgenden ärztlichen Untersuchung konnten indessen keine Auffälligkeiten mehr festgestellt werden. Die durchgeführte Blutanalyse ergab einen positiven Befund auf THC (Wert von 1.4 µg/L, Vertrauensbereich 0.9 - 1.9 µg/L). Insgesamt ist unter diesen Umständen davon auszugehen, dass der Beschuldigte in seiner Fähigkeit, ein Motorfahrzeug gefahrlos zu lenken, leicht eingeschränkt und die Verkehrssicherheit damit einhergehend in gleichem Ausmass gefährdet war.