Entsprechend wusste er, dass er nach erfolgtem Cannabis-Konsum warten musste, bis er wieder ein Fahrzeug lenken durfte. Der Beschuldigte wies darüber hinaus im Zeitpunkt der Polizeikontrolle diverse körperliche Auffälligkeiten auf, darunter Schläfrigkeit, Zittern und flatternde Augenlider, welche ihm selber nicht verborgen geblieben sein konnten. Auch wenn diese Symptome nicht derart ausgeprägt waren, dass sie im Zuge der ärztlichen Untersuchung rund 1.5 Stunden später nach wie vor auftraten, musste dem Beschuldigten, welcher regelmässig Cannabis konsumiert (GA act.