Die Gutachterin führte anlässlich der Berufungsverhandlung aus, es sei üblich, dass vor allem auf die tatnahen Feststellungen der Polizei abgestellt werde. Es habe sich gezeigt, dass die Polizisten sehr gewissenhaft und ordentlich ausfüllen und beobachten würden. Und was noch hinzukomme: Es könne eine zeitliche Verzögerung auftreten, von der Kontrolle selber, bis dann zur Blutentnahme (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 5). Die Feststellungen der Polizei seien mit den toxikologischen Testresultaten vereinbar. Wenn es Widersprüche gegeben hätte, wären sie vom IRM nicht zu diesem Schluss gekommen.