von Auffälligkeiten. Die Grundausbildung betrage einen Tag Theorie, danach werde die Wahrnehmung immer wieder repetiert. Es sei auch Erfahrung. Zum Zeitpunkt des Vorfalls sei sie bereits 3.5 Jahre bei der Mepo gewesen (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 2 ff.). Zusammenfassend hielt die Zeugin anlässlich der Berufungsverhandlung an den Aussagen in ihren beiden Berichten vom 7. Januar 2021 und vom 2. Februar 2021 fest. Diesbezüglich kann davon ausgegangen werden, dass die Zeugin die beim Beschuldigten festgestellten Auffälligkeiten mit einem geübten und geschulten Auge wahrgenommen und rapportiert hat.