3.3.2. Die Zeugin und Polizistin C. führte anlässlich der Berufungsverhandlung aus, sie müsse sich auf den Rapport stützen, da die Verkehrskontrolle bereits zwei Jahre her sei. Sie könne sich an das Grosse und Ganze der Verkehrskontrolle vom 7. Januar 2021 erinnern. Es sei eine normale Routinekontrolle gewesen. Wenn sie im Rapport nachlese, dann habe sie dort aufgeschrieben "verlangsamte Reaktionen", vor allem die Aussprache sei verlangsamt gewesen. Und wenn sie dort etwas aufschreibe, dann falle das speziell auf. Sie werde als Polizistin speziell geschult in der Wahrnehmung -8-