Zwar weisen die Weisungen des ASTRA keinen Gesetzescharakter auf und lassen die freie Beweiswürdigung durch die Gerichte unberührt (BGE 121 IV 64 E. 3; Urteil des Bundesgerichts 6B_159/2021 vom 8. Dezember 2021 E. 2.4.2 mit Hinweisen). Dies bedeutet jedoch auf der anderen Seite nicht, dass sich das Gericht bzw. die Strafbehörden nicht darauf stützen und im Einklang damit eine rechtmedizinische Begutachtung zur Feststellung der Fahrunfähigkeit anordnen können. Das Gericht würdigt nach Art. 10 Abs. 2 StPO die Beweise frei nach seiner aus dem gesamten Verfahren gewonnenen Überzeugung.