Das 3-Säulen-Modell strebt eine möglichst umfassende Erfassung der Fahrfähigkeit des Betroffenen an. Die Redeweise von «Säulen» ist indes insofern missverständlich, als der Befund der Fahrunfähigkeit nicht zwingend auf all diesen Säulen ruhen muss, sondern dass es sich letztlich um eine typologische Betrachtung handelt, bei der sehr starke Befunde aus einer Säule Defizite einer anderen Säule ausgleichen können (NIGGLI/FIOLKA, Fahren in fahrunfähigem Zustand: Voraussetzungen, Konsequenzen, Erfahrungen, in: Probst/Werro [Hrsg.], Strassenverkehrsrechtstagung 10. - 11. Juni 2010, Bern 2010, S. 92).