2.2. Gegen dieses, ihr am 15. Oktober 2021 im Dispositiv zugestellte Urteil, meldete die Staatsanwaltschaft am 25. Oktober 2021 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihr am 11. März 2022 zugestellt. -4- 3. 3.1. Am 28. März 2022 reichte die Staatsanwaltschaft die Berufungserklärung mit folgenden Anträgen ein: - Ziff. 1 des Urteils sei aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: