Der Beschuldigte wird verurteilt zu: 1. Einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je CHF 140.00 (unbedingt), entspricht CHF 9'800.00. Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe, wobei ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe entspricht. 2. Einer Busse von CHF 200.00 Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an die Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen. 3. Den Kosten