Der Beschuldigte lenkte am 7. Januar 2021, 16.55 Uhr, in 5742 Kölliken, Schönenwerderstrasse, bzw. auf der Strecke Waldenburg - Kölliken, den Personenwagen B, obwohl er vor Fahrtantritt unbefugt Cocain und Cannabis konsumiert hatte (Konsum gemäss Blutanalyse nachgewiesen) und sich aufgrund des Cannabiskonsums (1.4 µg/l) gestützt auf das "3- Säulen-Prinzip" (forensisch-toxikologisches Untersuchungsergebnis, Beobachtungen der Polizei, Feststellungen anlässlich ärztlicher Untersuchung) in fahrunfähigem Zustand befand. Dieser Verhalten ist strafbar gemäss: Art. 19a BetmG, Art. 91 Abs. 2 b SVG