Gegenstand Widerhandlung gegen das BetmG; Verletzung der Verkehrsregeln durch Fahren in fahrunfähigem Zustand -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erliess am 23. April 2021 gegen den Beschuldigten den folgenden Strafbefehl: Sachverhalt: - Führen eines Motorfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss - Unbefugter Konsum von Betäubungsmittel