7.2. Folgende Gegenstände werden dem Beschuldigten nach Rechtskraft des Urteils und nach erfolgter sowie nicht wiederherstellbarer Löschung der verbotenen pornografischen Daten auf seine Kosten herausgegeben: - Apple iPhone 6S - Apple iPad Air Mit dem Vollzug wird die Staatsanwaltschaft beauftragt. Sie trifft die sachgemässen Verfügungen. 8. 8.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 1'200.00 werden dem Beschuldigten zu 5/6 mit Fr. 1'000.00 auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen. 8.2. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger für das Berufungsverfahren eine Entschädigung von Fr. 2'450.00 auszurichten.