5.2. Der Vollzug der Freiheitsstrafe gemäss Ziff. 4.1 wird gestützt auf Art. 63 Abs. 2 StGB zu Gunsten der ambulanten Behandlung aufgeschoben. 6. [in Rechtskraft erwachsen] Dem Beschuldigten wird gemäss Art. 67 Abs. 3 StGB lebenslänglich jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, verboten. 7. [in Rechtskraft erwachsen] 7.1. Folgende beschlagnahmte Gegenstände werden eingezogen: - USB Stick TDK 16 GB - DVD Russian bare.com Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen.