1. [in Rechtskraft erwachsen] Das Verfahren wird in Bezug auf den Vorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind (Anklageziffer 1.2) eingestellt. 2. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte wird vom Vorwurf der mehrfachen versuchten sexuellen Handlungen mit einem Kind (Anklageziffern 1.3 sowie 1.4) freigesprochen. 3. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte ist schuldig - der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind gemäss Art. 187 Ziff. 1 StGB (Anklageziffer 1.1); - der Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 4 Satz 2 StGB (Anklageziffer 2.1); - der Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 5 Satz 2 StGB (Anklageziffer 2.2).