Das Sprechen über die Vornahme sexueller Handlungen im Internet in einem Chat-Room genügt aufgrund der in zeitlicher und räumlicher Hinsicht derart weiten Entfernung noch nicht, da die potenziellen Opfer im Chat-Room anonym registriert und daher bloss virtuell und nicht bereits physisch betroffen sind. Der letzte entscheidende bzw. der erste über die blosse Vorbereitung hinausführende Schritt und damit der Beginn des Versuchs liegt darin, dass der Beschuldigte in der Folge zur Tat entschlossen an den vereinbarten Treffpunkt reist und sich dort einfindet.