einer allfälligen (expliziten) Regelung bzw. Wiederholung bundesrechtlicher Normen im kantonalen Recht oder einer allfälligen Lehrerstellung seinerseits – verstossen. Nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Erfahrung des Lebens hat er damit den Verdacht auf potentiell strafbare Handlungen erweckt und damit (adäquat kausal) Anlass zur Eröffnung bzw. Ausdehnung eines Strafverfahrens gegeben.