2.4.3. Mit den Textnachrichten mit den beiden sich noch im Schutzalter befindlichen Mädchen hat der Beschuldigte seine Grenzen als 28 Jahre älterer Erwachsener klar überschritten und das Gespräch wurde von ihm mehrfach auf eine sexuelle Ebene geführt. Er hat durch das Fragen nach der BH-Grösse sowie einem Bild im BH an E. und nach der Schambehaarung, dem Lecken sowie der Lieblingssexstellung an F. anzügliche Aufforderungen gemacht.