2. Das Bezirksgericht Brugg stellte mit Urteil vom 6. April 2021 das Verfahren in Bezug auf die Anklageziffer 1.2 unter Annahme einer sexuellen Belästigung mangels Strafantrags sowie infolge Verjährung ein, sprach den Beschuldigten in Bezug auf die Anklageziffer 1.3 sowie 1.4 vom Vorwurf der mehrfachen, versuchten sexuellen Handlungen mit einem Kind frei und wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind (Anklageziffer 1.1), Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 4 Satz 2 StGB (Anklageziffer 2.1) sowie mehrfacher Pornografie gemäss Art.