Nachdem er auch ein Aufgebot zu einem Vorstellungsgespräch vom 5. Juni 2020 bei einem Einsatzbetrieb nicht wahrgenommen hatte (UA act. 43), wurde er schliesslich mit dem ihm am 1. Juli 2020 zugestellten amtlichen Aufgebot zu seinem am 5. Oktober 2020 beginnenden zweiten Teil seines langen Einsatzes aufgeboten (UA act. 46 ff.). Der Beschuldigte musste somit bereits etliche Monate im Voraus damit rechnen, dass er noch im Jahr 2020 einen Zivildiensteinsatz zu leisten hat. Allerspätesten ab 1. Juli 2020 (Zustellung des amtlichen Aufgebots) wusste er über den anstehenden Einsatz vom 5. Oktober 2020 Bescheid.