3.4.2.2. Sofern der Beschuldigte das Aufgebot zur Zivildienstleistung als Angriff auf finanzielle Interessen seinerseits oder seiner Arbeitgeberin verstehen will, verkennt er, dass dieses Aufgebot nicht rechtswidrig im Sinne der Notwehr gemäss Art. 15 StGB erfolgte. Mit der Vorinstanz ist festzuhalten, dass sich das Bundesverwaltungsgericht bereits hinlänglich mit der Rechtmässigkeit des Zivildienstaufgebots sowie auch der Dauer des zu leistenden Zivildiensteinsatzes auseinandergesetzt hat (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 4.4.2).