Dazu würden sechs weitere Monate für die Einarbeitung kommen. Es sei ihm daher unvorstellbar, wie es hätte möglich sein sollen, innerhalb eines Monats eine Aushilfe für ihn und für eine derartig lange Zeit zu organisieren. Bei Leistung des Zivildiensteinsatzes von vier Monaten wäre seine Beziehung zu seiner aktuellen Arbeitgeberin nachhaltig zerrüttet worden. Er sei sich sicher, dass ihn niemand mehr einstellen würde, wenn bekannt sei, dass er seine aktuelle Arbeitgeberin ohne eine Lösung sitzen gelassen hätte. Seine Karrieremöglichkeiten wären dadurch ruiniert worden (Berufungsbegründung S. 1 f.).