Weiter macht der Beschuldigte im Wesentlichen geltend, es sei unzumutbar gewesen, sich bzw. sein berufliches Umfeld in der kurzen Zeitspanne von einem Monat seit Erhalt des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts auf einen viermonatigen Zivildiensteinsatz vorzubereiten. Im Zeitpunkt des angeblichen Versäumnisses sei er bei seiner Arbeitgeberin allein als Stabsstelle tätig gewesen und habe zwei Softwarelösungen für über 600 Mitarbeitende betreut. Weiter soll seine Arbeitgeberin aufgrund Corona im Jahr 2020 ein Wachstum von 50% gehabt haben.