1. Die Berufung richtet sich gegen das Urteil des Präsidenten des Bezirksgerichts Brugg vom 1. Oktober 2021, mit welchem der Beschuldigte des vorsätzlichen Zivildienstversäumnisses gemäss Art. 73 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG, SR 824.0) schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 180.00, Probezeit 3 Jahre, sowie zu einer Busse von Fr. 1'000.00 verurteilt wurde.