3. 3.1. Der Beschuldigte beantragte mit Berufungserklärung vom 23. März 2022, er sei des fahrlässigen anstatt des vorsätzlichen Zivildienstversäumnisses zu verurteilen und daher mit einer Busse anstatt einer Geldstrafe zu bestrafen. In Abhängigkeit dieser Anträge verlangte er weiter die Abänderung der -4- übrigen Punkte des Urteils des Bezirksgerichtspräsidiums Brugg vom 1. Oktober 2021. 3.2. Der Verfahrensleiter ordnete im Einverständnis der Parteien mit Verfügung vom 5. Mai 2022 das schriftliche Verfahren an.