5. Die Verfahrenskosten, bestehend aus der Gebühr von Fr. 1'200.00, werden dem Beschuldigten auferlegt. 6. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber. 2.2. Gegen dieses ihm am 14. Oktober 2021 zugestellte Urteil meldete der Beschuldigte am 23. Oktober 2021 (Poststempel) die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 4. März 2022 zugestellt (vgl. Art. 85 Abs. 4 lit. a StPO).