2. 2.1. Am 1. Oktober 2021 fand die Hauptverhandlung vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Brugg statt. Dieser erkannte gleichentags: 1. Der Beschuldigte ist schuldig des vorsätzlichen Zivildienstversäumnisses gemäss Art. 73 Abs. 1 ZDG. 2. 2.1. Der Beschuldigte wird in Anwendung der in Ziffer 1 erwähnten Bestimmung und gestützt auf Art. 34 und 47 StGB zu 40 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Der Tagessatz wird auf Fr. 180.00 festgesetzt. Die Geldstrafe beläuft sich auf Fr. 7'200.00.