1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erliess am 9. März 2021 folgenden Strafbefehl gegen den Beschuldigten: Sachverhalt: Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst (Art. 73 Abs. 1 ZDG) Die beschuldigte Person hat ohne die Absicht, den Zivildienst zu verweigern, eine Zivildienstleistung, zu der sie aufgeboten ist, nicht angetreten.