9. Das beschlagnahmte Mobiltelefon des Beschuldigten, Apple iPhone XS, wird diesem auf Antrag hin innert 30 Tagen seit Rechtskraft des vorliegenden Urteils und nach erfolgter dauerhafter Löschung der verbotenen pornografischen Daten auf seine Kosten herausgegeben. Mit dem Vollzug wird die Staatsanwaltschaft beauftragt.