Dass die Bilder abgespeichert sind, ergibt sich denn auch ohne Weiteres bei Durchsicht der eigenen Fotogalerie, in welcher die entsprechenden Dateien jeweils allesamt angesammelt werden. Im Übrigen war der Beschuldigte in Bezug auf digitale Kommunikationsmöglichkeiten keineswegs so unbedarft, wie er vorzugeben versucht (vgl. Protokoll der Be- - 14 -