7.3. In subjektiver Hinsicht ist festzuhalten, dass dem Beschuldigten nicht geglaubt wird, wenn er vorbringt, er habe von der automatischen Speicherung nichts gewusst. Vielmehr war ihm klar, dass WhatsApp die Daten, die man erhält, automatisch speichert, wenn keine andere Benutzereinstellung gewählt wird. Dass die Bilder abgespeichert sind, ergibt sich denn auch ohne Weiteres bei Durchsicht der eigenen Fotogalerie, in welcher die entsprechenden Dateien jeweils allesamt angesammelt werden.