6. 6.1. Dem Beschuldigten wird weiter vorgeworfen, er habe am 4. Dezember 2019 an seinem Wohnort wissentlich und willentlich auf seinem Mobiltelefon zwei Videoaufnahmen mit harter Pornografie zum Eigenkonsum besessen und zu einem unbekannten früheren Zeitpunkt konsumiert. Eine Videoaufnahme zeige einen Mann, der ein Huhn anal penetriere. Die andere Videoaufnahme zeige einen minderjährigen ca. 12 bis 14-jährigen Knaben, der einen anderen Knaben oral befriedige, indem er dessen Penis in seinen Mund führe.