Anklägerin enthält die dem Bericht des Fedpol beiliegende CD die vom NCMEC weitergeleiteten kinderpornografischen Inhalte. Die Kantonspolizei Aargau hat diese Daten auf dem Original-Datenträger entschlüsselt und auf einem weiteren optischen Datenträger gespeichert (UA act. 92 und act 93; Stellungnahme zur Berufungsantwort S. 1). Es gibt keinen ersichtlichen Grund, an dieser Darstellung zu zweifeln. So verwendet Facebook die Technik des sog. Hashings. Dabei wird ein Datensatz über eine Hashfunktion eindeutig in eine Zahl umgerechnet (vgl. ZITZLER, Dem Computer ins Hirn geschaut, 2017, S. 225). Mithin wird aus einer Datei ein Extrakt gebildet, das deren Inhalt repräsentiert.