2. 2.1. Dem Beschuldigten wird einerseits vorgeworfen, er habe am 14. April 2019 eine Videoaufnahme mit harter Pornografie über den Facebook-Messenger an drei verschiedene Personen versendet. Die Videoaufnahme zeige einen minderjährigen, ca. 12- bis 14-jährigen Knaben, der sich selber mit einem Gegenstand anal penetriere. Der Beschuldigte habe diese Videoaufnahme zuvor wissentlich und willentlich konsumiert und zumindest zwischenzeitlich zum Eigenkonsum besessen.