9. Am 8. Dezember 2022 fand die Berufungsverhandlung statt. Neben dem Beschuldigten wurde dessen Ehefrau als Zeugin befragt. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Die Anklägerin beantragt im Berufungsverfahren die Aufhebung der Freisprüche von den Vorwürfen wegen der Verbreitung von harter Pornografie und des mehrfachen Konsums und Besitzes zum Eigenkonsum von harter Pornografie, unter entsprechenden Sanktions- und Kostenfolgen zu Lasten des Beschuldigten. Unangefochten geblieben sind einzig die Abweisung -7-